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Geplante steuerliche Förderung von energetischen Modernisierung

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Die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist durch die Änderung der §§ 7e und 10k EStG vorgesehen.

Nach § 7e EStG sollen zukünftig bei vor dem 01.01.1995 errichteten Wohngebäuden im Jahr der Herstellung und den folgenden neun Jahren jeweils bis zu 10 % der Herstellungskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen abgesetzt werden können, wenn das Gebäude nach der Sanierung den energetischen Standard „KfW-Effizienzhaus-85“ erreicht.

Diese Regelung kommt Eigentümern zu Gute, die ihre Wohnung(en) vermietet haben. Allerdings besteht neben den hohen Anforderungen an die Modernisierung  das Problem, daß energetische Sanierungsmaßnahmen in der Regel nicht die Voraussetzungen für eine Qualifizierung als nachträgliche Herstellungskosten erfüllen, weil eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Zustand erreicht werden muß.  Dazu ist es nach der einschlägigen BFH-Rechtsprechung notwendig, daß eine Standardverbesserung bei mindestens drei Ausstattungskriterien erreicht wird. Das ist bei allein energetischen Maßnahmen in der Regel nicht zu erreichen. Folge ist, daß die Kosten der energetischen Sanierung Werbungskosten darstellen und damit im Jahr der Fertigstellung der Maßnahme  sofort abziehbar sind. Das schmälert den Steuerspareffekt aufgrund des progressiven Steuertarifs meist deutlich.

Nach § 10k EStG werden Aufwendungen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden für energetische Sanierungsmaßnahmen begünstigt, indem die Aufwendungen über 10 Jahre als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Das hilft selbstnutzenden Eigentümern, weil sie sowohl die Verteilung erreichen und zudem die Kriterien für nachträgliche Herstellungskosten nicht erfüllen müssen.

Update vom 19.07.2011: Der Bundesrat hat das zustimmungspflichtige Gesetz am 08. Juli 2011 behandelt und abgelehnt. Der Vermittlungsausschuß wurde vom Bundesrat nicht eingeschaltet. Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob der Bundestag oder die Bundesregierung den Vermittlungsausschuß anruft, und was dann ggf. das Ergebnis ist.