KfW bezuschußt altersgerechtes Umbauen

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Die KfW ergänzte ab 01. Mai 2010 das Förderangebot durch das Programm "Altersgerecht Umbauen". Ziel ist die Reduzierung von Barrieren im Wohnunsbestand. Es handelt sich um eine Zuschußvariante. Antragsberechtigt sind u.a. Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Gefördert werden z. B. der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro kann ein Zuschuß von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit, gezahlt werden. Für Investoren mit umfassendem Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin Förderdarlehen zu attraktiven Konditionen (derzeit ab 1,51 %) bereit.

Das Programm bietet die Mitnahme an, wenn ohnehin in einer Wohnung entsprechenden Investitionen anstehen.