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Trinkwasserverordnung - neue Prüfpflicht für Wohnungseigentümer

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Die Trinkwasserverordnung wurde novelliert. Die für Wohnungseigentümer wichtigste Änderung

ist die Einführung einer jährlichen Untersuchungspflicht auf Legionellen für Wohngebäude. Betroffen sind Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle, d. h. praktisch alle zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in Mehrfamilienhäusern.

Damit verbunden wird die Pflicht zur Anzeige des Bestandes von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung an das Gesundheitsamt.

Diese neue Überprüfungspflicht ist nach unserer Auffassung sachlich nicht begründet, sie führt zu mehr Bürokratie und zu höheren Betriebskosten. Es gab schon vor der Neuregelung ein umfangreiches und ausreichendes Regelwerk zur Vermeidung des Legionellenwachstums.  Zudem wurde bisher kein Nachweis vorgelegt, aus dem hervorgeht, inwiefern Legionelleninfektionen überhaupt aus Anlagen in Wohngebäuden herrühren können.

Die Verordnung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr verkündet und tritt am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Monats, also voraussichtlich am 01.06.2011, in Kraft.

Fazit: Ohne erkennbaren Grund werden Gebäudeeigentümer mit zusätzlich Prüf- und Überwachungspflichten belastet. Der bürokratische Aufwand steigt und die Wohnungsnutzer werden mit zusätzlichen (Betriebs-)Kosten beglückt.