
WEG-Reform gilt ab 01.12.2020 - WEMoG
Die WEG-Reform tritt am 01.12.2020 in Kraft. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) enthält zahlreiche und deutliche Veränderungen für Wohnungseigentümer und Verwalter. Eine kurze Zusammenfassung finden Sie in einem Blogbeitrag zum Gesetz.
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG) vom Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 17. September 2020 das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität, zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEModG) beschlossen.
Neben der Stärkung der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Ermöglichung von Online-Teilnahmen an Versammlungen und den Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter wurde sowohl im WEG-E als auch im Mietrecht ein Anspruch auf bauliche Veränderung eingefügt, die dem Gebrauch für Menschen mit Behinderung, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Im WEG-E wird dieser Anspruch erweitert auf den Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität.
Die Betriebskosten sind bei vermietetem Wohnungseigentum nach dem für die Verteilung zwischen den Wohnungseigentümern geltenden Maßstab umzulegen.
Das Gesetz wird voraussichtlich am 9. Oktober 2020 im Deutschen Bundesrat behandelt und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Umfassende Informatione finden Sie auf der Homepage des BMJV.
Wiedereröffnung unserer Geschäftsstelle
Geschäftsstelle der KSG ab 11.05.2020 wieder geöffnet
Corona ist immer noch dafür verantwortlich, dass in vielen Bereichen die Freiheit deutlich beschnitten ist. Die gesetzlich angeordneten Einschränkungen sind immer noch erheblich. Eine Lockerung der Einschränkungen ermöglicht es uns, dass wir unsere Geschäftsstelle (unter Auflagen) wieder öffnen dürfen. Zu den Auflagen gehören die bekannte Abstandsregel und die Maskenpflicht. Wir können bis auf Weiteres Besucher auch nur empfangen, wenn sie zuvor einen Termin vereinbart haben. Für die Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner. Natürlich können Sie Termine auch per E-Mail oder per Kontaktformular vereinbaren. Damit das reibungslos abläuft, bitten wir Sie, uns neben der E-Mail-Adresse auch Ihre Rufnummer mitzuteilen, unter der wir zurückrufen können.
Außerhalb unserer Geschäftszeiten ist in Notfällen natürlich weiterhin unser Notdienst erreichbar.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis
Staatliche Abgabe erhöht den Erdgaspreis ab 01.01.2021
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) führt dazu, dass ab 01.01.2021 der Erdgaspreis erheblich steigt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Sonderabschreibung
Der Bundesrat hat am 28.06.2019 dem Gesetz zur Einführung einer Sonderabschreibung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zugestimmt.
Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre, 5% der Anschaffungs- und Herstellungkosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen und zwar zusätzlich zur bereits geltenden linearen Abschreibung über 2%. Damit können in den ersten vier Jahren ingesamt 28% der Anschaffungs- uznd Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.
Voraussetzung der Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen wird auf maximal 2 000 Euro je m² Wohnfläche begrenzt,. Das soll den Bau bezahlbarer Wohnungen anregen. Darüberhinaus muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und den folgenden neun Jahren vermietet werden.
Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen wird auf maximal 2 000 Euro je m² Wohnfläche begrenzt,