header950i.jpg

Betriebsurlaub

Unsere Abteilung "Wohnungseigentumsverwaltung" bleibt in der Zeit vom 27.12. bis 31.12.18 geschlossen.

In Notfällen ist unser Notdienst in dieser Zeit erreichbar.


Verjährungsfrist gem. § 548 BGB verlängerbar?

Der BGH hat die Frage, ob es formularvertraglich zulässig ist, die kurze mietrechtliche Verjährungsfrist zu Lasten des Mieters zu verlängern, negativ entschieden. Entsprechende Vereinbarungen sind grundsätzlich unwirksam.


Immobilienverwalter - neue Anforderungen unzureichend

Der Gesetzgeber hat neue Anforderungen an Verwalter von Immobilien festgelegt. Künftig ist sowohl eine Erlaubnispflicht als auch eine Fortbildungspflicht erforderlich. Um die Erlaubnis zu erhalten, ist neben den allgemeinen Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse) auch eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Wir halten die Neuregelung für unzureichend: Als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet!


Zahlungsverzugskündigung

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 27.09.2017 (VIII ZR 193/16) seine ständige Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer Zahlungsverzugskündigung bestätigt. Diese bleibt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, solange wirksam, bis der Vermieter hinsichtlich des Rückstands vollständig befriedigt wird.


Eichfristen für Wasserzähler unangemessen kurz

Wasser sinnvoll zählen - und weniger zahlen. So lautet der Titel einer Untersuchung im Auftrag der führenden wohnungswirtschaftlichen Verbände. Das Ergebenis: Was wir schon immer wussten. Lesen Sie mehr auf unserer Internetseite.