
Keine Verjährung -keine Verwirkung.
Die zweckwidrige Nutzung eines Teileigentums zu Wohnzwecken verjährt nicht. Eine Neuvermietung verhindert auch die Verwirkung des Unterlassungsanspruchs. Informationen zu dieser Entscheidung enthält die Pressemitteilung der KSG und unser Blog für Wohnungsiegentümer.
Nachtspeicherstrom - Ende der Monopole?
Finanztest nennt Anbieter von Nachtspeicherstrom
Finanztest hat den Markt für Anbieter von Nachtspeicherstrom untersucht und dabei festgestellt, daß ein Musterhaushalt rd. 1.000 Euro jährlich einsparen kann, wenn er den Stromanbieter wechselt. Das geht jetzt auch für Kunden mit einem Zweitarifzähler (der den Strom für den Haushalt und die Nachtspeicherheizung gemeinsam mißt).1
Stromerzeugung wird billiger - Kunden merken nichts |
Endlich gibt es Alternativen für den Bezug von Wärme- |
Noch immer sind 98 % aller Nutzer von Nachtspeicherheizungen Kunde bei ihrem örtlichen Anbieter (Grundversorger). In Deutschland gibt es rund 1,6 Mio. Haushalte, die über eine Nachtspeicherheizung verfügen. Grund für das Beharren beim Grundversorger ist, daß es praktisch keinen Wettbewerb gibt. Die Grundversorger haben deshalb auch keinen Anlaß, die Preise zu senken. Das scheint sich nun zu ändern. Ursache ist ein Mißbrauchsverfahren des Bundeskartellamts.
Kunden mit Zweitarifzähler finden alternative Anbieter
Kunden mit einem Zweitarifzähler – das ist im Versorgungsgebiet Siegen-Wittgenstein der Regelfall - können nach der Feststellung von Finanztest durch einen Wechsel zu einem günstigen Anbieter kräftig sparen. Die Zeitschrift hat Preisbeispiele zusammengestellt, die das eindrucksvoll zeigen. Unsere Kunden können den Artikel „Vergleichen und gewinnen“ aus Finanztest 3/2015 bei uns per E-Mail anfordern. Die Tabelle mit den Preisbeispielen von Finanztest können Sie direkt auf unserer Seite herunterladen.
Stromkosteneinsparung in beachtlicher Höhe möglich
Wir haben die Angaben von Finanztest bei einem angenommenen Verbrauch (HT 2.900 kWh/Jahr, NT 12.000 kWh/Jahr) geprüft. Bei zwei Anbietern sind die jährlichen Stromkosten in Siegen deutlich günstiger als bei RWE, beim dritten Anbieter konnte der Preis nicht online berechnet werden. Als Einstieg für eine Recherche können die Internetauftritte dieser Anbieter dienen:
E wie Einfach | Energiehandel Dresden | E-Vita.
1 vgl. Finanztest 3/2015, S. 56 ff.
Trittschallschutz im Wohnungseigentum
Der BGH hat entschieden, daß ein Wohnungseigentümer beim Austausch eines Bodenbelags im Sondereigentum grundsätzlich (nur) die Schallschutzwerte (Trittschallschutz) einhalten muß, die sich aus der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden Ausgabe der DIN 4109 ergeben. Der BGH bestätigt damit seine bisherige Rechtsprechung zum Trittschallschutz im Wohnungseigentum.
Trinkwasserversorgungsanlage - die WEG ist zuständig
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann richtige Adressatin belastender Bescheide in Vollzug der Trinkwasserverordnung sein, weil sie nach den Vorschriften der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) als Inhaberin einer Wasserversorgungsanlage i.s.d. TrinkwV anzusehen ist. Dabei spielt es keine Rolle, dass einzelne Bestandteile der Trinkwasserversorgungsanlage, wie z. B. die Wasserarmaturen in der Wohnung, Sondereigentum sind.
Neue Meldepflichten
Die Novelle des MessEG enthält für Wohnungseigentümer seit dem 01.01.2015 neue Regeln für die Verwendung von Zählern für die Erfassung des Verbrauchs an Wärme und Wasser, soweit Messgeräte im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Einzelheiten lesen Sie auf unserem Blog zum Wohnungseigentum.