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Heizkesselaustausch nach EnEV

Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ab 2015 außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizungsanlagen nach dem 01.01.1985 eingebaut, müssen sie nach 30 Jahren ersetzt werden. Betroffen sind nur Konstanttemperaturheizkessel. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von Austauschpflicht ausgenommen.


Energieausweis nach der Novellierung der EnEV

Die am 1. Mai 2014 in kraft tretende Novelle der EnEV hat auch Auswirkungen auf den Umgang mit dem Energieausweis. Das gilt für vor allem für Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung dann neu vermieten oder die ihre Wohnung verkaufen wollen. Einzelheiten finden Sie auf unserem Blog.

Wir werden die vorhandenen Energieausweise rechtzeitig vor Inkrafttreten der Novelle im Kundenbereich zur Verfügung stellen, so daß Sie sehr einfach an den benötigten Energieausweis für Ihre Gemeinschaft kommen.


Kundenbereich wird ergänzt

Wir haben uns entschlossen, im Kundenbereich der Homepage wichtige Daten aus den Wohnungseigentümergemeinschaften bereitzustellen. Das hat für unsere Kunden den Vorteil, daß sie jederzeit auf wichtige Informationen zugreifen können. Dazu gehören die Teilungserklärung (ggf. mit Änderungen und Ergänzungen), der Versicherungsschein, der Energieausweis, die Beschlußsammlung und die Versammlungsprotokolle. Diese Informationen stellen wir in einem ersten Schritt bereit. Das geht neben dem normalen Tagesgeschäft natürlich nur Schritt für Schritt, wir gehen aber davon aus, daß wir Mitte des Jahres alles online haben.

Hinzu kommen ab 2014 die Einzelabrechnungen und die Wirtschaftspläne. Damit haben unsere Kunden dann jederzeit auch Zugriff auf die Abrechnung und die Wirtschaftspläne.

Sie werden von uns angeschrieben, sobald die Informationen für Ihre Gemeinschaft bereitstehen. Sie benötigen dann für den Zugriff einen Loginnamen und ein Kennwort, da wir sicherstellen müssen, daß persönliche Daten nur für die Berechtigten sichtbar sind. Die bisherigen Logindaten sind danach nicht mehr relevant.


Wohnungseigentum aktuell

Seit dem Jahr 2000 haben wir regelmäßig zwei bis dreimal jährlich unsere Kundenzeitschrift "Wohnungseigentum Aktuell" herausgegeben. Wir haben darin über wichtige Entwicklungen für Wohnungseigentümer informiert. Ende 2013 haben wir uns entschlossen, unsere Kundenzeitschrift einzustellen. Maßgebend dafür waren vor allem zwei Überlegungen: Ein Printmedium kann nie so aktuell wie ein Onlinemedium sein. Und die Erstellung sowie der Versand haben erhebliche Kosten verursacht.

Auf unserem WEG-Blog sind wir in der Lage, stets aktuell über wichtige Dinge zu informieren und das zu sehr überschaubaren Kosten. Wir sind sicher, daß das der richtige Weg ist und laden Sie ein, unseren Blog regelmäßig zu besuchen.

Übrigens: Unseren Facebook-Auftritt haben wir ebenfalls eingestellt. Das Medium Facebook hat sich nicht als sinnvoller Kommunikationsweg bestätigt und unter Datenschutzgesichtspunkten ist es auch nur schwer vertretbar, dieses Angebot zu nutzen.


Adressänderung

Bisher bestand keine Rechtssicherheit über die Frage, ob ein Verwalter verpflichtet ist, sich durch Einsicht in das Grundbuch Gewißheit darüber zu verschaffen, wer Eigentümer ist und wo der  Eigentümer wohnt. Der BGH hat jetzt zu dieser Frage etwas Klarheit geschaffen. 


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