
Wohnungseigentumsverwalter
Wir suchen für unsere Abteilung Wohnungseigentumsverwaltung einen Mitarbeiter als Wohnungseigentumsverwalter. Mehr zu dieser interessanten Aufgaben finden Sie im Menüpunkt "Stellenangebote" unserer Homepage. Für Fragen zu dieser interessanten Aufgabe steht Ihnen Frau Fuhrmann zur Verfügung.
VdW Arbeitskreis Wohnungseigentumsverwaltung
Der Geschäftsführer der KSG wurde vom Verbandsrat des VdW Rheinland Westfalen für die Wahlperiode 2018 bis 2022 erneut zum Mitglied des Arbeitskreises "Wohnungseigentumsverwaltung" bestellt.
Der VdW Rheinland Westfalen ist die Interessenvertretung und der Dienstleister für 480 Mitgliedsunternehmen der kommunalen/öffentlichen, genossenschaftlichen, kirchlichen sowie industrieverbundenen/privaten Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vor allem in Nordrhein-Westfalen. Die Mitgliedsunternehmen bewirtschaften mehr als eine Million Wohnungen alleine in Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig ist der VdW Rheinlad Westfalen Prüfungsverband. Er führt gemäß Auftrag die gesetzlich, gesellschaftsvertraglich oder satzungsmäßig vorgeschriebenen Prüfungen durch.
Zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung hat der VdW Rheinland Westfalen bereits 1957 eine gemeinnützige Stiftung gegründet, das EBZ - Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Bochum. Der VdW Rheinland Westfalen ist Mitglied im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., Berlin.
In den Arbeitskreisen des Verbandes diskutieren Fachleute aus den Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen aktuelle Herausforderungen, erarbeiten Best-Practice-Lösungen, pflegen einen lebendigen Austausch von wertvollen Erfahrungen und Informationen.
Der Arbeitskreis Wohnungseigentumsverwaltung befasst sich mit allgemeinen rechtlichen Themen rund um die Verwaltung von Wohnungseigentum. Dazu zählen auch die Haftungsfragen und Informationspflichten des Verwalters. Im Fokus des Arbeitskreises steht der Austausch der Mitglieder zum Beispiel zu Strategien beim Ausbau der WEG-Verwaltung und den Verfahrensweisen hinsichtlich der technischen Umsetzung von Vorhaben. Es geht zudem um die rechtssichere Beschlussfassung in der WEG, um Fragen zur Abrechnung von Sonderleistungen und die Identifikation von Fördermitteln für Wohnungseigentumsgemeinschaften. In diesem Kontext werden auch neue Verpflichtungen diskutiert und Vertragswerke überarbeitet.
Mietvertrag und Schönheitsreparaturen - ein Drama ohne Ende?
Wer geglaubt hat, dass durch die jüngsten Entscheidungen des BGH zum Recht der Schönheitsreparaturen die wesentlichen Fragen geklärt sind, hat sich getäuscht.
Das LG Berlin macht mit einer neuen Entscheidung (Urteil vom 09.03.2017, WM 2017, S. 189 ff.) auf sich aufmerksam. Es entschied: Vom Vermieter gestellte Formularklauseln, in denen die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen uneingeschränkt auf den Wohnungsmieter abgewälzt wird, sind - gem. §§ 536 Abs. 4 BGB, 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB - auch dann unwirksam, wenn die Mietsache dem Mieter zu Vertragsbeginn renoviert überlassen wurde. Mehr Einzelheiten zu diesen Entscheidung finden Sie >>hier.
Es scheint so, als wenn der BGH sich der Auffassung des LG Berlin nicht anschließt. Der BGH ist weiterhin der Auffassung, dass die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter zulässig ist. Allerdings sind die Hürden sehr hoch.
Erlaubnis gem. § 34c GewO erteilt
Mit Bescheid vom 23.10.2018 hat der Kreis Siegen-Wittgenstein unsere bereits erteilte Erlaubnis gem. § 34 c Gewerbeordnung erweitert. Wir sind jetzt nach der neuen Vorschrift auch berechtigt, gewerbsmäßig Wohnungseigentum und fremde Mietwohnungen zu verwalten. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Unternehnen".
Frau Fuhrmann als Handlungsbevollmächtigte bestellt
Der Aufsichtsrat der KSG mbH Siegen hat in seiner Sitzung am 13.09.2018 Frau Fuhrmann Handlungsvollmacht gem. § 54 HGB erteilt. Frau Fuhrmann ist berechtigt, Geschäftte und Rechtshandlungen auszuführen, die bei der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und des von uns für Dritte verwalteten Grundbesitzes gewöhnlich auszuführen sind. Sie unterzeichnet künftig mit "i.V.".
Mit der Erteilung der Handlungsvollmacht bestätigen und würdigen Aufsichtsrat und Geschäftsführung der KSG die fachliche und persönliche Kompetenz der Abteilungsleiterin. Wir freuen uns auf eine weitere gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und gratulieren Frau Fuhrmann ganz herzlich.