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Adressänderung

Bisher bestand keine Rechtssicherheit über die Frage, ob ein Verwalter verpflichtet ist, sich durch Einsicht in das Grundbuch Gewißheit darüber zu verschaffen, wer Eigentümer ist und wo der  Eigentümer wohnt. Der BGH hat jetzt zu dieser Frage etwas Klarheit geschaffen.