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Heizkesselaustausch nach EnEV

Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ab 2015 außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizungsanlagen nach dem 01.01.1985 eingebaut, müssen sie nach 30 Jahren ersetzt werden. Betroffen sind nur Konstanttemperaturheizkessel. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von Austauschpflicht ausgenommen.