
Instandhaltung und Schadenersatz
Der BGH hat mit am 17.10.2014 (V ZR 9/14) entschieden, daß bei sofort notwendigen Sanierungsmaßnahme keine Rücksicht auf Finanzprobleme genommen werden darf. Er hat darüber hinaus entschieden, daß die Wohnungseigentümer und nicht der Verband auf Schadenersatz für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen haftet. Mehr Informationen finden Sie in unserem Blog zum Wohnungseigentum.