
Wohnungseigentümer sind Verbraucher
Der VIII. Senat des BGH hat jetzt die in der Literatur umstrittene Frage geklärt, ob Wohnungseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.
Der VIII. Senat des BGH hat jetzt die in der Literatur umstrittene Frage geklärt, ob Wohnungseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.