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Neues Melderecht ab 01.11.2015

Am 01.11.2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es enthält für Wohnungsgeber (Vermieter) neue Pflichten. Vermieter sind verpflichtet, bei der An- und Abmeldung der Mieter mitzuwirken (§ 19 BMG). Einzelheiten zu den neuen Vermieterpflichten finden Sie im Kundenbereich. Melden Sie sich im Kundenbereich an und klicken Sie danach den Link.