
Immobilienverwalter - neue Anforderungen unzureichend
Der Gesetzgeber hat neue Anforderungen an Verwalter von Immobilien festgelegt. Künftig ist sowohl eine Erlaubnispflicht als auch eine Fortbildungspflicht erforderlich. Um die Erlaubnis zu erhalten, ist neben den allgemeinen Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse) auch eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Wir halten die Neuregelung für unzureichend: Als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet!