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Frau Fuhrmann als Handlungsbevollmächtigte bestellt

Der Aufsichtsrat der KSG mbH Siegen hat in seiner Sitzung am 13.09.2018 Frau Fuhrmann Handlungsvollmacht gem. § 54 HGB erteilt. Frau Fuhrmann ist  berechtigt, Geschäftte und Rechtshandlungen auszuführen, die bei der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und des von uns für Dritte verwalteten Grundbesitzes gewöhnlich auszuführen sind. Sie unterzeichnet künftig mit "i.V.". 

Mit der Erteilung der Handlungsvollmacht bestätigen und würdigen Aufsichtsrat und Geschäftsführung der KSG die fachliche und persönliche Kompetenz der Abteilungsleiterin. Wir freuen uns auf eine weitere gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und gratulieren Frau Fuhrmann ganz herzlich.