
Erlaubnis gem. § 34c GewO erteilt
Mit Bescheid vom 23.10.2018 hat der Kreis Siegen-Wittgenstein unsere bereits erteilte Erlaubnis gem. § 34 c Gewerbeordnung erweitert. Wir sind jetzt nach der neuen Vorschrift auch berechtigt, gewerbsmäßig Wohnungseigentum und fremde Mietwohnungen zu verwalten. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Unternehnen".