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Sonderabschreibung

Der Bundesrat hat am 28.06.2019 dem Gesetz zur Einführung einer Sonderabschreibung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zugestimmt. 

Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre, 5% der Anschaffungs- und Herstellungkosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen und zwar zusätzlich zur bereits geltenden linearen Abschreibung über 2%. Damit können in den ersten vier Jahren ingesamt 28% der Anschaffungs- uznd Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.

Voraussetzung der Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen wird auf maximal 2 000 Euro je m² Wohnfläche begrenzt,. Das soll den Bau bezahlbarer Wohnungen anregen. Darüberhinaus muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und den folgenden neun Jahren vermietet werden. 

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen wird auf maximal 2 000 Euro je m² Wohnfläche begrenzt,