
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG) vom Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 17. September 2020 das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität, zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEModG) beschlossen.
Neben der Stärkung der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Ermöglichung von Online-Teilnahmen an Versammlungen und den Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter wurde sowohl im WEG-E als auch im Mietrecht ein Anspruch auf bauliche Veränderung eingefügt, die dem Gebrauch für Menschen mit Behinderung, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Im WEG-E wird dieser Anspruch erweitert auf den Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität.
Die Betriebskosten sind bei vermietetem Wohnungseigentum nach dem für die Verteilung zwischen den Wohnungseigentümern geltenden Maßstab umzulegen.
Das Gesetz wird voraussichtlich am 9. Oktober 2020 im Deutschen Bundesrat behandelt und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Umfassende Informatione finden Sie auf der Homepage des BMJV.