header950i.jpg

Rauchwarnmelderpflicht

Am 10.04.2013 trat die Änderung der Landesbauordnung NRW in Kraft, mit der die Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern eingeführt wurde.  Dem § 49 wurde folgender Absatz 7 angefügt.