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Wohnungseigentum

Wohnungseigentum ist das Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das Grundbuch begründet. Jede Wohnung hat ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt, vererbt und belastet werden.

Den gesetzlichen Rahmen bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die gesetzlichen Regelungen geben den Rahmen vor. Sie lassen allerdings viele Fragen offen, die dann durch die Rechtsprechung zu klären sind.

Die einzelnen Wohnungseigentümer bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft, die teilrechtsfähig ist.

Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Verwalter, der eine herausrgande Stellung bei der Verwaltung einnimmt. Deshalb ist es für Wohnungseigentümer enorm wichtig, wem sie die Verwaltung ihres Wohnungseigentums anvertrauen. Das muß unseres Erachtens auf jeden Fall ein Profi sein, denn es geht um die Verwaltung von erheblichen Werten der Wohnungseigentümer. Worauf es ankommt, erläutern wir Ihnen hier.